Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER euratec GMBH


1.    GELTUNGSBEREICH

1.1.    Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen uns erteilte Aufträge auf Lieferung und / oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2.    Diese Geschäftsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonstwie vor Abschluß des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der Vertragspartner jedoch Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist und er aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluß, frühere Angebote von uns oder frühere Geschäfts-verhandlungen mit uns Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat.

1.3.    Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder  Auftragserteilungen verwendet.

1.4.    Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt haben.

2.    ANGEBOTE,  VERTRAGSSCHLUß,  ÄNDERUNG  DER  LIEFERARTIKEL

2.1.    Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.

2.2.    Technische und / oder gestalterische Abweichungen von Be-schreibungen und Angaben in unseren Angeboten und Anlagen-beschreibungen behalten wir uns vor, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Erfolgen durch den Hersteller bzw. unseren Lieferanten bezüglich eines bestellten Artikels Änderungen -dies sind Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur und Konstruktion und / oder Modelltype- ist uns die Lieferung eines dem bestellten Artikels entsprechenden anderweitigen Fabrikats vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als  5% übersteigt.

3.    LIEFER-  UND  LEISTUNGSZEIT,  LIEFERVERZUG

3.1.    Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes. Die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, daß hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.

3.2.    Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung  angegeben, stehen stets unter dem Vorbehalt, daß wir bezüglich des  bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig beliefert werden.

3.3.    Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

3.4.    Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern. Die Nachfrist muß mindestens 2 Wochen betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder  unmöglich machen, z.B. von uns nicht zu vertretene Schwierigkeiten selbst beliefert zu werden, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei unserem Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

3.5.    Sollten Lieferverzögerungen durch nachträglichen Mehraufwand oder Änderungen technischer Details erfolgen, so haften wir nur dann, wenn die Verzögerung unverhältnismäßig lang ist im Vergleich zum Mehraufwand.

3.6.    Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, unser eigenes vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten ist Ursache des Verzuges.

3.7.    Lieferungsvoraussetzungen
Sollten sich die Lieferbedingungen während der Auftragsabwicklung durch höhere Gewalt ändern, so sind wir berechtigt die Kosten für den Mehraufwand (insbesondere Lagerkosten, Genehmigungskosten, usw.) im voraus zu erheben oder bei Nichtzahlung dieses Mehraufwands berechtigt die Ware anderweitig zu Verkaufen Die Erlöse aus diesem Geschäft gehen an unser Haus über. Ausgleichszahlungen werden grundsätzlich abgelehnt.

3.8.      Wiederufsbelehrung
Waren die über das Internet (Fernverkauf) gekauft /  bezogen wurden, können über die jeweils aktuelle Rechtsprechung, im Bezug auf  Widerruf, rückabgewickelt werden.  

4.    PREISE

4.1.    Unsere Preise gelten grundsätzlich ab Lager euratec GmbH in der Schulstraße 5, in 27412 Kirchtimke. Versandspesen sind in den Preisen nicht enthalten, sondern vom Kunden zusätzlich zu zahlen. Montagepreise beziehen sich auf Montageorte in Kirchtimke und unmittelbarer Umgebung.

4.1.1 Ausnahmen sind Frachteinheiten die in Großverpackungen, wie:
Big Bags, Big Bales, oder zum Teil ganze Palettenladungen homogener Inhalte.

4.2.    Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

4.3.    Bei Auslandsgeschäften die in US-$ abgerechnet werden ist jeweils der Abschlußkurs der Frankfurter Börse am Tag vor dem Angebotsdatum maßgebend. Kursschwankungen von mehr als ķ5% müssen vom Kunden ausgeglichen werden.

5.    VERSAND  UND  GEFAHRÜBERGANG,  VERSICHERUNG

5.1.    Wir versenden bei uns bestellte Artikel grundsätzlich gegen Barnachnahme, wobei wir uns die Art der Versendung  (Bundespost, privater Paketdienst usw.,) vorbehalten. Publizierte Preise verstehen sich ausschließlich auf das Standardzustellgiebiet der deutschen Post.

5.2.    Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des / der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Warensendung an das den Transport bzw. die Versendung ausführende Unternehmen übergeben haben.

5.3.    Eine Versicherung für den Fall, daß bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.

6.    ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG,  ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

6.1.    Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen ab Zugang ohne jeden Abzug zu bezahlen.

6.2.    Jedwede Zahlung eines Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und / oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann die Zinsen verrechnen, selbst wenn der Kunde eine anderslautende Leistungsbestimmung vorgenommen hat.

6.3.    Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

6.4.    Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

6.5.    Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen,  sind wir berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden  Ansprüche fällig zu stellen.

6.6.    Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß § 326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen, ohne daß hierin und / oder in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit im Vorwege seine Einwilligung für einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Artikel. Die uns durch die Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen.

6.7.    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder für den Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist des weiteren nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurück-behaltungsrechte, auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselbigen Vertragsverhältnis.

7.    EIGENTUMSVORBEHALT

7.1.    Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware).

7.2.    Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder weiter zu veräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) vorzulegen.

7.3.    Erlischt unser Vorbehaltungseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.

7.4.    Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

8.    GEWÄHRLEISTUNG,  MÄNGELRÜGE,  HAFTUNG

8.1.    Wir stehen dafür ein, daß von uns gelieferte Artikel frei von Fabrikations- und / oder Materialfehlern sind.

8.2.    Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber  zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.

8.3.    Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Für Halbleiter und ähnliche elektronische Bauteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

8.4.    Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die dadurch entstehen, daß an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

8.5.    Wir leisten keine Gewähr durch Nachbesserung oder, nach unserer Wahl, durch Ersatzlieferung. Hierzu hat uns der Kunde den beanstandeten Artikel vollständig, gegebenfalls in der Originalverpackung, zuzusenden und hierbei die beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Gefahr und Kosten der Zusendung beanstandeter Ware an uns und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der Kunde.

8.6.    Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn wir unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommen oder mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens führen.

8.7.    Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft.

8.8.    Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber unserem Kunden; die Abtretung von gegen uns bestehenden Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

8.9.    Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, uns wieder zugesandten Artikel, daß der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei  ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen per Barnachnahme zu erheben.

8.10.     Die Garantie erlischt sofort bei:
    -    nicht bestimmungsgemäßem Einsatz der von uns gelieferten Waren.
    -    Umbau oder Erweiterung von durch uns gelieferten Geräten durch Dritte.

8.11.    Produktverhalten:
    -    Nachtrocknung von Naturprodukten im Bereich bis 10'% sind auf  Grund der Qualitätssicherung und der aus technischen Gründen nicht erfüllbaren Nachbearbeitung einzurechnen. Das heißt durch Wasserverdunstung verliert die ‘Ware Gewicht und Volumen, aber nicht die Qualität.  Wir garantieren bei der Abfüllung den angegebenen Mengeninhalt der jeweiligen angegebenen Verpackungsinhalte.
        -   Abweichungen, innerhalb der angegebenen Toleranz sind
        nicht durch den Hersteller ausgleichpflichtig.
    -    für angebrochene Verpackungen gilt die Lagerempfehlung. Der Kunde ist für die Lagerung eigenverantwortlich.

9.    BESONDERE  BESTIMMUNGEN  FÜR  DIE  LIEFERUNG  VON  SOFTWARE

9.1.    Im Falle der Lieferung von Software (Standard-Software) dritter Unternehmen  (Software-Hersteller) gelten unsere Geschäftsbedingungen für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der Software ausgehändigten Herstellerbedingungen.

9.2.    Für von uns selbst hergestellter und vertriebenen Software gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nur, wenn nicht unsere besonderen Bedingungen für die Lieferung von Software vereinbart worden ist.

10.    RÜCKNAHMEVERPFLICHTUNG  VON  VERPACKUNGEN

10.1.    Der Kunde ist berechtigt, sämtliches Verpackungsmaterial im Sinne der Verpackungsverordnung für bei uns gekaufte Artikel gegen Rechnungsvorlage an unseren Geschäftssitz zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während unserer üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

10.2.    Das Verpackungsmaterial muß sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, bei der Entsorgung entstehende etwaige Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

11.    GERICHTSSTAND

11.1.    Als Gerichtsstand ist Zeven vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.    SALVATORISCHE  KLAUSEL

12.1.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.